Durch die Umstellung
der Gewichtsdefinition vom hzGG zur technisch zulässigen Gesamtmasse werden tausende Wohnmobile, die jetzt vignettenpflichtig
sind, künftig der höheren, fahrleistungsabhängigen Maut unterliegen und damit eine GO-Box brauchen. Denn viele haben ihr Fahrzeug
auf 3,5 Tonnen 'abgelastet', also freiwillig das höchstzulässige Gesamtgewicht reduziert, um mit einer Vignette und B-Führerschein
auf Campingtour gehen zu können und viele Fahrzeuge wurden bereits 'abgelastet' ausgeliefert.
Änderung des Bundesstraßen-Mautgesetzes 2002 und des ASFINAG-Gesetzes vom 16. November: BGBLA_2023_I_142
Fahrzeuge, die eine höhere technisch zulässige Gesamtmasse als 3.500 kg haben und vor 1.12.2023 zugelassen und abgelastet wurden, sind von der fahrleistungsabhängigen Maut ab 2024 ausgenommen! Für diese Fahrzeuge gilt bis 31. Januar 2029 Bestandsschutz. Ab 1. Februar 2029 brauchen alle Fahrzeuge mit einer tzGm über 3,5 Tonnen in Österreich eine GO-Box .
Fahrzeuge, die eine höhere technisch zulässige Gesamtmasse als 3.500 kg haben und nach 1.12.2023 zugelassen oder abgelastet werden, sind ab 1.1.2024 von fahrleistungsabhängigen Maut betroffen und brauchen eine GO-Box!
Für Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse bis inkl. 3.500 kg ändert sich nicht. Es gilt weiterhin Vignettenpflicht.
Tipp: Die Reduzierung der technisch zulässigen Gesamtmasse auf 3.500 kg kann durch Umbaumaßnahmen und je nach Fahrzeugtyp möglich sein. Bitte wenden Sie sich für Anfragen dazu an den Wohnmobilhändler Ihres Vertrauens oder treten Sie mit einem Ziviltechniker in Kontakt. https://ziviltechniker.at -> Befugnis: Fahrzeugtechnik
Die Krux an der Sache: Ein Fahrzeug, welches ein technisch zulässiges Gesamtgewicht von bspw. 3.800 kg und ein höchst zulässiges Gesamtgewicht von 3.500 kg hat, wird damit Maut-pflichtig, obwohl mit B-Führerschein nicht mehr als 3.500 kg möglich ist und obwohl das Fahrzeug tatsächlich nur maximal 3,5 Tonnen wiegen darf.
Neben klassisch gebauten Campervans, Teilintegrierten Wohnmobilen oder Alkoven-Modellen betrifft das auch, wie im Bild oben, umgebaute Kastenwägen.
Je nach Schadstoffklassse kostet eine Strecke von 500 Kilometern, wie Wien - Spielfeld und retour, zwischen 107 und 135 Euro.
Für einen 2-Achser, wohlgemerkt.
Mehr Infos bei der ASFINAG: GO-Maut | ASFINAG
Die gesamte Mautordnung im Detail: Mautordnung | ASFINAG
Ausnahmen für Menschen mit Behinderung auf Seite 79.
Änderung des Bundesstraßen-Mautgesetzes 2002 und des ASFINAG-Gesetzes vom 16. November: BGBLA_2023_I_142
Die wichtigsten Änderungen für Wohnmobilisten im Überblick:
Fahrzeuge, die eine höhere technisch zulässige Gesamtmasse als 3.500 kg haben und vor 1.12.2023 zugelassen und abgelastet wurden, sind von der fahrleistungsabhängigen Maut ab 2024 ausgenommen! Für diese Fahrzeuge gilt bis 31. Januar 2029 Bestandsschutz. Ab 1. Februar 2029 brauchen alle Fahrzeuge mit einer tzGm über 3,5 Tonnen in Österreich eine GO-Box .
Fahrzeuge, die eine höhere technisch zulässige Gesamtmasse als 3.500 kg haben und nach 1.12.2023 zugelassen oder abgelastet werden, sind ab 1.1.2024 von fahrleistungsabhängigen Maut betroffen und brauchen eine GO-Box!
Für Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse bis inkl. 3.500 kg ändert sich nicht. Es gilt weiterhin Vignettenpflicht.
Tipp: Die Reduzierung der technisch zulässigen Gesamtmasse auf 3.500 kg kann durch Umbaumaßnahmen und je nach Fahrzeugtyp möglich sein. Bitte wenden Sie sich für Anfragen dazu an den Wohnmobilhändler Ihres Vertrauens oder treten Sie mit einem Ziviltechniker in Kontakt. https://ziviltechniker.at -> Befugnis: Fahrzeugtechnik
Was bedeutet in der Praxis?
Die Krux an der Sache: Ein Fahrzeug, welches ein technisch zulässiges Gesamtgewicht von bspw. 3.800 kg und ein höchst zulässiges Gesamtgewicht von 3.500 kg hat, wird damit Maut-pflichtig, obwohl mit B-Führerschein nicht mehr als 3.500 kg möglich ist und obwohl das Fahrzeug tatsächlich nur maximal 3,5 Tonnen wiegen darf.
Neben klassisch gebauten Campervans, Teilintegrierten Wohnmobilen oder Alkoven-Modellen betrifft das auch, wie im Bild oben, umgebaute Kastenwägen.
Je nach Schadstoffklassse kostet eine Strecke von 500 Kilometern, wie Wien - Spielfeld und retour, zwischen 107 und 135 Euro.
Für einen 2-Achser, wohlgemerkt.
Mehr Infos bei der ASFINAG: GO-Maut | ASFINAG
Die gesamte Mautordnung im Detail: Mautordnung | ASFINAG
Ausnahmen für Menschen mit Behinderung auf Seite 79.
Vignette: tzGm bis inklusive 3.500 kg
Maut ab 2029: tzGm über 3.500 kg und vor 1.12.2023
zugelassen
GO-Maut ab 1.1.2024: tzGm über 3.500 kg und Erstzulassung ab
1.12.2023. Gilt auch für Ablastungen ab 1.12.2023.
Maut für Wohnmobile mit mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse: Übergangsfrist von 5 Vignettenperioden bis 31.01.2029
Dass es eine Übergangsfrist von fünf Vignettenperioden gibt, um die Auswirkungen der neuen Gewichtsdefinition auf Fahrzeuggruppen und die Tourismusbranche zu prüfen, ist zumindest ein kleines Trostpflaster. Dennoch ist es unverständlich, warum nicht sofort die in der Wegekostenrichtlinie mögliche Ausnahme aller Wohnmobile von der Lkw-Maut fix verankert wird, wie dies bei den Bussen vorgesehen ist. Damit erspart man sich die Evaluierung, entlastet die betroffenen Fahrzeugbesitzer:innen und stützt den Tourismus.
Forderung: Wohnmobile mit eigener Vignette bemauten
Für Wohnmobile, die bereits knapp über der magischen 3,5 Tonnen-Grenze (tzGm) liegen und damit GO-Maut-pflichtig sind, enthält das Bundesgesetzblatt überhaupt kein Angebot. Dabei gestattet die Wegekostenrichtlinie es den EU-Staaten, Wohnmobile günstiger und mittels Vignette zu bemauten. ÖAMTC und ÖCC fordern daher, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen und für Wohnmobile eine eigene Vignettenkategorie zu schaffen.
Es bleibt zu hoffen, dass der künftige Gesetzgeber nach der Evaluierung die Vignettenkategorie für Wohnmobile schafft und tausenden Wohnmobilbesitzer:innen im In- und Ausland die Reise in und durch Österreich mit zu fairen Konditionen ermöglicht.
Ihr ÖCC-Team
Der ÖCC hat zum Gesetzesentwurf von 13.9.2023 hier eingemeldet: www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/SNME/251309/
Stand der Informationen: 01.12.2023